Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Regelungen

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge für die Nutzung von contea.ai und die damit von uns im Zusammenhang angebotenen Dienste und Produkte. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Einen Vertragsschluss mit Verbrauchern lehnen wir ab. Wenn wir darüber getäuscht wurden, dass unser Vertragspartner Verbraucher ist, behalten wir uns die fristlose Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund vor. 

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei unserer Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichenden oder zusätzlichen Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführen.

2. Verfügbarkeit 

Wir schulden eine Verfügbarkeit von contea.ai am Übergabepunkt (Schnittstelle zum Internet in dem Rechenzentrum, in dem contea.ai von uns betrieben wird) von 98 % je Vertragsmonat. Ausfallzeiten für Wartungsarbeiten von nicht mehr als 1 Stunde zwischen 22 und 4 Uhr an unserem Sitz, reduzieren die Verfügbarkeit nicht.

3. Verbotene Nutzung 

3.1. Der Kunde darf contea.ai nicht unter Verletzung der Rechte Dritter oder zu rechtswidrigen Zwecken verwenden. Er wird insbesondere jegliche Nutzung unterlassen, die dazu führen könnte, dass uns eine Verletzung geltender Gesetze oder von Rechten Dritter vorgeworfen werden kann. Er wird uns widrigenfalls von allen entsprechenden Ansprüchen Dritter unter Einbeziehung angemessener Kosten der rechtlichen Prüfung und Vertretung freihalten. Falls entsprechende Ansprüche gegen uns erhoben werden sollten, werden wir den Kunden unverzüglich informieren. Der Kunde ist berechtigt, auf seine Kosten an der Abwehr solcher Ansprüche mitzuwirken

3.2. Verletzt der Kunde die Regelungen des Absatz 1, können wir im erforderlichen Umfang seinen Zugriff bzw. den seiner Nutzer auf contea.ai bzw. die entsprechenden Daten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nach unserem billigen Ermessen abgestellt oder gemindert werden kann. Sofern es uns zumutbar ist, werden wir den Kunden unter Setzung einer angemessenen Frist über die Verletzung des Absatz 3 informieren und zur Beseitigung der Verletzung aufzufordern. Die Aufforderung bzw. die Information über eine erfolgte Maßnahme erfolgt per Email an die im Kundenkonto hinterlegte Email-Adresse. Statt der Sperrung kann auch eine Löschung von Daten erfolgen, wenn wir hierzu verpflichtet, eine Sperrung zum Abstellen der Verletzung nicht ausreichend und der mit dem Kunden abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag nicht verletzt werden sollte. 

3.3. Verletzt der Kunde trotz entsprechender Abmahnung weiterhin oder wiederholt die Regelungen des Absatz 3, so können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen. Zu einer außerordentlichen Kündigung sind wir auch dann berechtig, wenn ein einmaliger Verstoß gegen Absatz 3 so schwerwiegend war, dass uns eine weitere Zusammenarbeit mit dem Kunden nicht zugemutet werden kann.

4. Übertragung von Rechten durch den Kunden

Soweit der Kunde Daten, Dokumente oder andere Inhalte in contea.ai speichert, überträgt er an uns alle Rechte, Lizenzen und Genehmigungen, die für die Erfüllung des Vertrags erforderlich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Rechte, diese Inhalte zu speichern, zu verarbeiten, zu ändern, zu reproduzieren und zu übertragen. Audio- und Videodaten, die von Kunden zur Verfügung gestellt werden, werden nicht für das Training von KI-Systemen verwendet.

5. Entgelte und Abrechnung

5.1. Die vom Kunden zu entrichtenden Entgelte und deren Fälligkeit richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. 5.2. Alle von uns angegebenen Preise sind Nettopreise.

6. Laufzeit und Kündigung

6.1. Der Vertrag wird für die vom Kunden bei Aufgabe seiner Bestellung gewählte Vertragslaufzeit fest abgeschlossen. Er kann vor Ablauf der Festlaufzeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Im Übrigen ist eine Kündigung jeweils bis zum Ablauf des letzten Tags der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Festlaufzeit jeweils um den bei Vertragsschluss vereinbarten Zeitraum.6.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

7 Berechtigung des Kunden zum Wechsel

7.1. Der Kunde kann jederzeit sämtliche in contea.ai gespeicherten digitalen Daten und Assets im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates („Data Act“) exportieren. Wir überlassen dem Kunden auf Wunsch die Dokumentation der entsprechenden Funktion. 

7.2. Gemäß den Vorgaben von Art. 25 Data Act kann der Kunde mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten (i) den Wechsel zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst oder in ein On-Premises-IT-System einleiten oder (ii) anstelle eines Wechsels die Löschung sämtlicher von ihm verarbeiteten digitalen Daten und Assets zum Vertragsende verlangen. Das Verlangen ist uns per E-Mail an support@contea.ai zu übersenden. Während der Ankündigungsfrist und des anschließenden Übergangszeitraums gelten die Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden fort. 

7.3. Spätestens mit Ablauf der Ankündigungsfrist teilt der Kunde uns in Textform (E-Mail an die in Absatz 2 benannte Adresse) mit, welche Wechsel-Option ausgeübt werden soll und ggf. die Daten der vom Kunden autorisierten Dritte, die in den Wechsel eingebunden sind.

7.4. Der Wechsel ist ohne unangemessene Verzögerung und - sofern technisch durchführbar - innerhalb von dreißig Kalendertagen nach Ablauf der Ankündigungsfrist abzuschließen (Übergangszeitraum). Sofern der maximale Übergangszeitraum technisch nicht durchführbar sein sollte, teilen wir dies dem Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Zugang des Wechselwunsches mit, begründen nach den Vorgaben des Data Act die technische Undurchführbarkeit und geben einen alternativen Übergangszeitraum an, der sieben Monate nicht überschreiten darf. Der Kunde ist ebenfalls berechtigt, den Übergangszeitraum einmalig um einen Zeitraum zu verlängern, den er für seine eigenen Zwecke für angemessen hält; das uns zustehende ordentliche Kündigungsrecht bleibt unberührt. Die Mitteilung ist uns in Textform per E-Mail an die in Absatz 2 benannte Adresse zu übersenden.Wir erbringen die vertraglich geschuldeten Leistungen während des (verlängerten) Übergangszeitraums unverändert nach den Vorgaben dieses Vertrages.

7.5. Wir unterstützen auf Anforderung des Kunden im gesetzlich erforderlichen sowie ggf. gesondert vereinbarten weitergehenden Umfang den Wechsel und stellen die hierfür vernünftigerweise angeforderten, einschlägigen Informationen zur Verfügung. Während des Übergangszeitraums haben wir nach den Vorgaben des Data Act (i) dem Kunden und vom Kunden autorisierten Dritten angemessene Unterstützung beim Wechselprozess zu leisten, (ii) mit der gebotenen Sorgfalt zu handeln, um die Kontinuität des Geschäftsbetriebs aufrechtzuerhalten und die Erbringung der vertragsmäßigen Funktionen oder Dienste fortzusetzen, (iii) den Kunden über bekannte Risiken für die unterbrechungsfreie Erbringung der Funktionen oder Dienste zu unterrichten, die auf uns zurückgehen sowie (iv) während des Wechselprozesses und während des Abrufzeitraums ein hohes Sicherheitsniveau sicherzustellen, insbesondere für Datenübertragung und -speicherung, im Einklang mit anwendbarem Unions- oder nationalem Recht.

7.6. Nach Beendigung des Übergangszeitraums beginnt ein Abrufzeitraum von mindestens dreißig (30) Kalendertagen. Während des Abrufzeitraums kann der Kunde verbleibende Daten und Assets in einem gängigen, maschinenlesbaren Format über die API abrufen. Nach Ablauf des Abrufzeitraums (oder eines von den Parteien einvernehmlich später festgelegten Datums) und vorbehaltlich des erfolgreichen Abschlusses des Wechselprozesses löschen wir sämtliche Kundendaten und -Assets vollständig gemäß den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.

7.7. Nach Abschluss des Wechselprozesses übermittelt der Kunde in Textform (E-Mail an die in Absatz 2 benannte Adresse) eine Abschlussmitteilung („Completion Notice“), in der der erfolgreiche Abschluss des Wechsels bestätigt wird. Mit Zugang der Completion Notice gilt der Wechsel als erfolgreich vollzogen.

7.8. Dieser Vertrag endet, und dem Kunden wird die Beendigung mitgeteilt, (i) mit erfolgreichem Abschluss des Wechselprozesses oder (ii) mit Ablauf der Ankündigungsfrist, wenn der Kunde anstelle eines Wechsels die Löschung sämtlicher Daten und Assets verlangt hat.

7.9. Ein gesondertes Entgelt für den Wechsel fällt nicht an. Sofern der Kunde mit uns einen Vertrag mit einer jährlichen Laufzeit abgeschlossen haben sollte, steht uns als Pönale für die vorzeitige Beendigung des Vertrages nach Art. 25 Data Act das Entgelt zu, welches wir dem Kunden ohne Ausübung seines Rechts nach Art. 25 Data Act bei ordentlicher Kündigung des Vertrages hätten in Rechnung stellen dürfen. 

8. Mängelansprüche

8.1. Dem Kunden stehen bei Mängeln der Leistung die gesetzlichen Rechte wie nachfolgend modifiziert zu, wobei wir entscheiden, ob wir den Mangel durch Nachbesserung oder Neulieferung beheben. 

8.2. Für Mängelansprüche ist eine Verjährungsfrist von einem Jahr vereinbart. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Mängelansprüchen, insoweit gelten die Regelungen zur Haftung.

9. Haftung

9.1. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist unbeschränkt. 

9.2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die verletzte Partei regelmäßig vertrauen darf. Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach diesem Absatz beträgt ein Jahr.

9.3. Absatz 2 gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie, bei Haftung für anfängliches Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

10. Datenschutz

10.1. Auf Wunsch des Kunden schließen wir mit diesem einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO ab.

10.2. Im Übrigen verpflichten wir uns, personenbezogene Daten, die der Kunde uns zur Vertragserfüllung überlässt und nicht Gegenstand der Auftragsverarbeitung sind, nach den geltenden Datenschutzvorschriften zu verarbeiten.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen der Parteien zum Vertragsgegenstand. Etwaig abweichende Nebenabreden und frühere Vereinbarungen zum Vertragsgegenstand werden hiermit unwirksam. 

11.2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Zur Wahrung dieses Schriftformerfordernisses genügt auch die Unterzeichnung mittels einer in DocuSign, einer vergleichbaren Software oder einem vergleichbaren Verfahren erzeugten, einfachen elektronischen Signatur i.S.v. Art. 3 Nr. 10 eIDAS-VO (EU Nr. 910/2014). Eine Erklärung allein per E-Mail ist nicht ausreichend. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformabrede.

11.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden auf diesen Vertrag keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn auf deren Einbeziehung in späteren Dokumenten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, unwidersprochen hingewiesen wurde.

11.4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. 

11.5. Es gilt das Recht der Republik Estland (ohne Kollisionsnormen).

11.6. Ausschließlicher Gerichtsstand sind die zuständigen Gerichte in Tallinn (Harju County). 




Version DE 25.11.2025